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Auto Kartell Schadensersatz

Autokartell Schadensersatz

Die deutsche Autoindustrie kommt einfach nicht zur Ruhe. Nach dem sogenannten Dieselskandal wurde kürzlich bekannt, dass sich Hersteller wie Daimler, VW, BMW, Porsche oder Audi zu einem Kartell zusammengeschlossen und damit offenbar die Verbraucher getäuscht haben. Doch welche rechtlichen Ansprüche ergeben sich daraus nun für die Käufer der Wagen? Führt das Autokartell zum Schadensersatz für die Kunden?

Was ist die Arbeitsgruppe der Autobauer?

Im Juli 2017 gab der VW-Konzern im Rahmen einer Presseerklärung bekannt, dass er eine Selbstanzeige abgegeben habe. Darin bezichtigen sich die Wolfsburger der Teilnahme an einem Kartell. Gemeinsam mit anderen Herstellern wie Porsche, Audi, BMW oder Daimler haben sie geheime Absprachen getroffen. Zwar habe es sich dabei lediglich um eine Arbeitsgruppe gehandelt. Doch derlei Zusammenschlüsse sind nach internationalem wie nationalem Recht nicht zulässig, denn sie könnten Zulieferer wie Abnehmer schädigen. Im konkreten Fall stellt sich somit die Frage, ob das Autokartell einen Schadensersatz für die Käufer auslösen kann.




Warum führt das Autokartell zum Schadensersatz?

Das Auto Kartell soll bereits seit den frühen 1990er Jahren bestanden haben. Absprachen wurden gemeinsam bezüglich der Entwicklung neuer technischer Details getroffen. Ebenso kam es im Anschluss zu übereinstimmenden Lösungen. Etwa bei der standardisierten Größe des AdBlue-Tanks oder bei der Frage, bis zu welchen Geschwindigkeiten das Verdeck eines Cabrios geöffnet werden kann. Alle diese Aspekte standen somit einem fairen Wettbewerb der Branche entgegen. Da es auch zu Absprachen über Kosten und Preise kam, hat das Autokartell einen Schadensersatz sowohl für Käufer als vermutlich auch für Zulieferer ausgelöst.

Bezieht sich der Schadensersatz lediglich auf bestimmte Automodelle?

Da der Zusammenschluss der Autowerke zwei Jahrzehnte bestanden hat, ist von einer Absprache bei den Technologien verschiedener Fahrzeuge auszugehen. So ist bekannt, dass schon im Jahre 2006 gemeinsame Lösungen zur standardisierten Größe des AdBlue-Tanks vorgenommen wurden. Auch der sogenannte Abgasskandal soll in diesem Kartell seinen Ursprung besitzen – die Konzerne hatten sich im Jahre 2008 auf die Einführung eines acht Liter an Kraftstoff umfassenden Tanks geeinigt. Rechtlich wirkt sich dieser Umstand dahingehend aus, dass Eigentümer unterschiedlicher Fahrzeugtypen nunmehr gegen das Autokartell einen Schadensersatz gelten machen können.

 

 

Welche Konsequenzen drohen dem Autokartell nach dem Schadensersatz?

Dass das Autokartell einen Schadensersatz für Verbraucher und Zulieferer ausgelöst hat, steht gegenwärtig außer Frage. Doch mit welchen rechtlichen Folgen haben Konzerne wie Audi, VW, Porsche, BMW oder Daimler außerdem zu rechnen? Wegen der Täuschungen können künftig Käufer in allen Ländern einen Schadensersatz gegen die Hersteller geltend machen. Daneben drohen dem Autokartell saftige Strafzahlungen – ihnen wollte VW mit der Selbstanzeige zuvorkommen. Übrigens war der Zusammenschluss der Autobauer weitgehend bekannt. Denn auch andere Werke wie Jaguar, Fiat oder Volvo wollten diesem Konglomerat angehören, wurden jedoch abgewiesen.

 

Wann zahlt das Autokartell den Schadensersatz?

In den letzten Tagen wurden vermehrt Stimmen aus der Politik laut, die eine Gesetzesvorlage zur Sammelklage gegen das Autokartell fordern. Auf dieser Basis soll eine bundesweite Klage einen Schadensersatz der Käufer erwirken. Gleiches ist auf europaweiter Ebene angedacht. Ob und wann darüber entschieden werden kann, ist gegenwärtig jedoch offen. Zwar hat sich insbesondere der VW-Konzern in den Vereinigten Staaten zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe bekannt. Davon haben deutsche Kunden zunächst jedoch keinen Vorteil. Sie müssen das Autokartell auf einen Schadensersatz verklagen.

Autokartell und Schadensersatz – das raten wir unseren Mandanten

Es mag lediglich eine Frage der Zeit sein, bis das Autokartell zur Zahlung eines Schadensersatzes an deutsche Käufer verurteilt wird. Dennoch möchten wir unsere Mandanten auf diesem Weg begleiten und ihnen helfen, ihre Ansprüche gegen das Auto Kartell vollständig gelten zu machen. Wir fassen somit alle in unserer Kanzlei eingehenden Einzelfälle zusammen und gehen mit vereinter Kraft gegen das Autokartell vor, um den bestmöglichen Schadensersatz zu erwirken. Ratsam dabei ist es jedoch, nicht den eilig unterbreiteten Ausgleichszahlungen der Autowerke zu folgen – vielmehr möchten wir die rechtlichen Möglichkeiten vollständig in Ihrem Sinne auszuschöpfen. Nutzen Sie dafür gerne unsere unverbindliche Erstberatung.


 

Jetzt von Ihrem Recht gebrauch machen!

 

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